Welche Aufgaben verändern sich – und welches Wissen fehlt?
BESCHÄFTIGTENFÖRDERUNG · WEITERBILDUNG IM UNTERNEHMEN
Talente halten.Wissen ausbauen.Wandel gestalten.
Mit geförderter Weiterbildung können Unternehmen Beschäftigte für neue Aufgaben qualifizieren. Abhängig vom Einzelfall sind Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt möglich.
- Mehr als 120 Stunden
- AZAV-Zulassung
- Vor Beginn beantragen
MEHR ALS EIN GESETZESNAME
Förderung folgt dem Qualifizierungsbedarf – nicht einer Pauschale.
Das Qualifizierungschancengesetz hat die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert. Heute bildet vor allem § 82 SGB III den rechtlichen Rahmen. Unternehmen können gemeinsam mit Beschäftigten prüfen, ob eine geplante Qualifizierung förderfähig ist.
Die Höhe der möglichen Zuschüsse hängt unter anderem von Betriebsgröße, Maßnahme, Personengruppe und betrieblichen Vereinbarungen ab. Die verbindliche Entscheidung trifft der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Inhalt, Umfang, Lernmodell und Zulassung sorgfältig prüfen.
Förderfähigkeit mit dem Arbeitgeber-Service verbindlich klären.
Neue Kompetenzen im Arbeitsalltag verankern und weiterentwickeln.
INTERAKTIVER ARBEITGEBER-RECHNER
Welches Förderpotenzial kann im Beispiel entstehen?
Mit wenigen Angaben erhältst Du eine unverbindliche Orientierung für Lehrgangskosten und weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten. Die Rechnung ersetzt weder Beratung noch Förderbescheid.
UNVERBINDLICHE ORIENTIERUNG
Orientierungswert für ein Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Nebenkosten, Pauschalen, Sozialversicherungsanteile oder individuelle Begrenzungen. Kein Rechtsanspruch und keine Förderzusage. Maßgeblich ist ausschließlich die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit.
BETRIEBSGRÖSSE MACHT EINEN UNTERSCHIED
Drei Größenklassen. Zwei mögliche Zuschüsse.
Die Staffelung zeigt die regulären Höchstwerte nach aktuellem Förderrahmen. Besondere Personengruppen und Vereinbarungen können die Werte verändern.
Kleine Unternehmen
Die Bundesagentur soll die Lehrgangskosten grundsätzlich vollständig übernehmen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Mittlere Unternehmen
Für Beschäftigte ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen können Lehrgangskosten bis zu 100 % übernommen werden.
Große Unternehmen
Auch in großen Unternehmen kann Förderung möglich sein, wenn Maßnahme, Person und betrieblicher Bedarf zusammenpassen.
+ 5 Prozentpunkte möglich: Liegt eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder ein entsprechender Tarifvertrag vor, können beide Zuschüsse erhöht werden. Die gesetzlichen Obergrenzen bleiben bestehen.
FÖRDERFÄHIGKEIT PRÜFEN
Sechs Kriterien, die früh auf den Tisch gehören.
Nicht jede interne Schulung ist förderfähig. Je klarer Ziel, Umfang und betrieblicher Nutzen beschrieben sind, desto belastbarer wird das Beratungsgespräch.
Mehr als 120 Stunden
Die Qualifizierung kann am Stück oder in Teilabschnitten durchgeführt werden.
Über kurzfristige Anpassung hinaus
Die Inhalte müssen mehr vermitteln als ausschließlich arbeitsplatzbezogene Kurzzeitschulungen.
Maßnahme und Träger zugelassen
Für die individuelle Beschäftigtenförderung sind in der Regel AZAV-Zulassungen erforderlich.
Grundsätzlich zwei Jahre
Berufsabschluss und eine vorherige Förderung nach § 82 SGB III sollen grundsätzlich mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Beschäftigung bleibt bestehen
Arbeitgeber und beschäftigte Person stimmen der Teilnahme und den Rahmenbedingungen zu.
Vor dem Lehrgangsstart
Beratung und Antrag müssen rechtzeitig vor Beginn erfolgen. Erst der Bescheid schafft Verbindlichkeit.
FÖRDERWEG-FINDER
Ein Ziel. Drei unterschiedliche Verfahren.
Wähle die Situation, die Deinem Vorhaben am nächsten kommt. Das Ergebnis hilft bei der Vorbereitung – die endgültige Zuordnung erfolgt im Beratungsgespräch.
INDIVIDUELLE BESCHÄFTIGTENFÖRDERUNG
Eine Person. Ein konkreter Qualifizierungsweg.
Passend, wenn ausgewählte Beschäftigte unterschiedliche Lernziele verfolgen oder einzeln in einen zugelassenen Lehrgang starten sollen.
- Lehrgang und Träger auf Zulassung prüfen
- Arbeitszeit und Freistellung abstimmen
- Antrag vor Maßnahmebeginn stellen
VOM BEDARF ZUR BEWILLIGUNG
Sieben Schritte. Eine nachvollziehbare Entscheidung.

- 01ORIENTIERUNGKompetenzbedarf beschreiben
Neue Aufgaben, Prozessveränderungen und benötigte Kompetenzen konkret benennen.
- 02AUSWAHLQualifizierung passend auswählen
Inhalte, Dauer, Lernmodell, Abschluss und Umsetzbarkeit im Arbeitsalltag vergleichen.
- 03ZULASSUNGFörderfähigkeit der Maßnahme prüfen
Nachweise zur AZAV-Zulassung von Bildungsanbieter und konkretem Lehrgang einholen.
- 04BERATUNGArbeitgeber-Service einbeziehen
Betriebsgröße, Personengruppe, Kursdaten und geplante Freistellung gemeinsam klären.
- 05ANTRAGUnterlagen vor Beginn einreichen
Erst starten, wenn Förderweg, Antrag und erforderliche Zustimmung geklärt sind.
- 06DURCHFÜHRUNGLernzeit verlässlich ermöglichen
Teilnahme, Arbeitszeit und Lernfortschritt organisatorisch sauber dokumentieren.
- 07TRANSFERNeues Wissen im Betrieb verankern
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Anwendungsprojekte nach der Qualifizierung festlegen.
ALTERNATIVE BEI STRUKTURWANDEL
Qualifizierungsgeld: Arbeitsplätze durch Weiterbildung sichern.
Wenn ein erheblicher Teil der Belegschaft wegen struktureller Veränderungen Qualifizierung benötigt, kann statt der regulären Zuschüsse Qualifizierungsgeld infrage kommen.
der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, die durch die Weiterbildung entsteht.
der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Was dabei anders ist
- Das Unternehmen trägt die Weiterbildungskosten.
- Der Bildungsträger muss zugelassen sein; der Lehrgang selbst benötigt nicht zwingend eine Maßnahmezulassung.
- Die Qualifizierung umfasst mehr als 120 Stunden.
- Der Antrag soll mindestens drei Monate vor Beginn gestellt werden.
- Die betroffenen Beschäftigten müssen zustimmen.
GRANDEDU WEITERBILDUNGEN
Fachwissen, das im Unternehmen ankommt.
GrandEdu verbindet digitale Lernformate mit praxisnahen Inhalten. Welche konkrete Weiterbildung im Rahmen der Beschäftigtenförderung genutzt werden kann, wird immer für Kurs, Person und betrieblichen Bedarf geprüft.
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FÖRDERUNG IST DER START
Wert entsteht, wenn Wissen den Arbeitsalltag verändert.
Eine Weiterbildung wirkt nachhaltig, wenn das Unternehmen vorab festlegt, wo die neuen Kompetenzen eingesetzt werden. Lernziele, Transferaufgabe und Feedbackschleifen gehören deshalb in denselben Plan wie Kosten und Antrag.
ARBEITGEBER-CHECKLISTE
Unterlagen im Blick. Gespräch gut vorbereitet.
Hake ab, was bereits vorliegt. Deine Auswahl wird nur auf diesem Gerät gespeichert und kann jederzeit zurückgesetzt werden.
FRAGEN, DIE KLARHEIT SCHAFFEN
Beschäftigtenförderung ohne Förderdschungel.
Öffne nur die Fragen, die für Dein Vorhaben relevant sind.
01Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz hat die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ausgeweitet. Die heutigen Fördermöglichkeiten ergeben sich insbesondere aus dem SGB III, darunter § 82 für die reguläre Beschäftigtenförderung. Es ist daher hilfreicher, den konkreten Förderweg zu betrachten als nur den Gesetzesnamen.
02Wer stellt den Förderantrag?
In der Beschäftigtenförderung stimmt sich das Unternehmen mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit ab. Je nach Verfahren werden Angaben des Arbeitgebers und der beschäftigten Person benötigt. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt werden.
03Werden immer 100 Prozent der Kosten übernommen?
Nein. Die regulären Höchstwerte hängen von der Betriebsgröße ab. Unter 50 Beschäftigten können Lehrgangskosten grundsätzlich bis zu 100 Prozent gefördert werden; bei größeren Unternehmen gelten niedrigere Werte. Personengruppe, Maßnahme und betriebliche Vereinbarungen können die konkrete Höhe beeinflussen.
04Was bedeutet Arbeitsentgeltzuschuss?
Der Zuschuss kann einen Teil des Arbeitsentgelts für Zeiten ausgleichen, in denen Beschäftigte wegen der Weiterbildung nicht produktiv arbeiten. Die Höhe ist gestaffelt und wird im Einzelfall festgelegt. Unser Rechner verwendet vereinfachte Entgeltkosten für die Lernzeit.
05Muss die Weiterbildung länger als 120 Stunden dauern?
Ja, für die hier dargestellte Beschäftigtenförderung muss die Maßnahme mehr als 120 Stunden umfassen. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend und auch in Abschnitten stattfinden, sofern der gesamte Förderrahmen erfüllt ist.
06Was bedeutet AZAV-Zulassung?
Bei der individuellen Beschäftigtenförderung müssen Bildungsträger und Maßnahme grundsätzlich für die Förderung zugelassen sein. Die Zulassung sollte immer für den konkret geplanten Kurs geprüft werden. Beim Qualifizierungsgeld gelten teilweise andere Anforderungen an die Maßnahme.
07Können mehrere Beschäftigte gemeinsam gefördert werden?
Ja. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teil und sind Qualifikation, Bildungsziel sowie Fördervoraussetzungen vergleichbar, kann eine Sammelantragstellung möglich sein. Das vereinfacht das Verfahren und kann bestimmte Nebenkosten pauschal berücksichtigen.
08Was ist der Unterschied zum Qualifizierungsgeld?
Die reguläre Beschäftigtenförderung kann Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bezuschussen. Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Unternehmen im Strukturwandel; das Unternehmen trägt dort die Weiterbildungskosten selbst. Welcher Weg passt, klärt der Arbeitgeber-Service.
09Können auch Teilzeitkräfte gefördert werden?
Grundsätzlich kann die Förderung auch für Teilzeitbeschäftigte relevant sein. Entscheidend sind nicht allein die Wochenstunden, sondern die persönlichen, betrieblichen und maßnahmebezogenen Voraussetzungen.
10Garantiert GrandEdu die Förderung?
Nein. GrandEdu kann Kursdaten und erforderliche Nachweise zum Bildungsangebot bereitstellen. Über Förderfähigkeit, Zuschusshöhe und Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit.
TRANSPARENT INFORMIERT
Offizielle Informationen bleiben maßgeblich.
Förderbedingungen, Formulare und Verfahren können sich ändern. Prüfe vor Antrag und Kursbeginn immer die aktuellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit und die individuelle Entscheidung.
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