BERUFLICHE REHABILITATION · LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN

Gesundheit schützen.Arbeit neu denken.Zukunft gestalten.

Wenn gesundheitliche Gründe Deinen bisherigen Beruf erschweren, kann die Deutsche Rentenversicherung mit beruflicher Rehabilitation neue Perspektiven eröffnen. Wir helfen Dir, einen nachvollziehbaren Lernweg und aussagekräftige Kursunterlagen vorzubereiten.

  • LTA wird individuell geprüft
  • G0100 und G0130
  • Erst nach Bewilligung starten
Beratung zur beruflichen Rehabilitation und Weiterbildung
DEIN NEUER BLICK NACH VORNPassend arbeiten. Nachhaltig teilhaben.
01AUSGANGSLAGEGesundheit und Beruf zusammendenken
02ZIELErwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen
03WEGGeeignete Qualifizierung auswählen
04ENTSCHEIDUNGBewilligung der DRV abwarten

REHA VOR RENTE

Nicht die Erkrankung definiert Deinen Weg. Entscheidend ist, was beruflich wieder möglich wird.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – sind berufliche Hilfen der Rehabilitation. Sie sollen Deine Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen und eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

Eine Weiterbildung oder Umschulung ist dabei nur eine von mehreren Möglichkeiten. Je nach Einzelfall können auch Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, Berufsvorbereitung oder ergänzende Leistungen sinnvoll sein. Art und Umfang bestimmt der zuständige Rehabilitationsträger nach Prüfung Deiner persönlichen Situation.

01BelastungWas ist im bisherigen Beruf nicht mehr tragfähig?
02LeistungsprofilWas ist gesundheitlich und fachlich möglich?
03BerufszielWelche Tätigkeit ist dauerhaft realistisch?
04QualifizierungWelche Kenntnisse fehlen für das Ziel?
05TeilhabePassend und nachhaltig arbeiten

INTERAKTIVER DRV-SCHNELLCHECK

Ist eine LTA-Prüfung für Dich sinnvoll?

Fünf Fragen geben Dir eine erste Orientierung. Das Ergebnis ersetzt weder die sozialmedizinische Prüfung noch eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung.

01Gesundheitliche AusgangslageIst Deine Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung erheblich gefährdet oder bereits gemindert?
02Berufliches ZielKann eine andere oder angepasste Tätigkeit voraussichtlich helfen, langfristig im Erwerbsleben zu bleiben?
03VersicherungsverlaufBist Du in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert oder warst Du dort über längere Zeit versichert?
04DRV-KontextSind etwa 15 Versicherungsjahre erreicht, beziehst Du eine Erwerbsminderungsrente oder schließt sich der Bedarf an eine DRV-Reha an?
05ZeitpunktHast Du die geplante Weiterbildung noch nicht verbindlich begonnen?
0 VON 5 FRAGEN BEANTWORTET

Beantworte die Fragen für Deine erste Orientierung.

Bei Unklarheiten lohnt sich die Beratung: Versicherungszeiten, medizinische Voraussetzungen und Zuständigkeit werden immer im Einzelfall geprüft.

Offizielles LTA-Formularpaket öffnen ↗

DREI PRÜFEBENEN

Persönlich. Versicherungsrechtlich. Zuständig.

Eine gesundheitliche Einschränkung allein führt nicht automatisch zu einer bestimmten Maßnahme. Die DRV prüft Voraussetzungen, Reha-Bedarf, Erfolgsaussicht und den passenden Leistungsweg.

01PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN

Erwerbsfähigkeit im Mittelpunkt

Gesundheitliche Gründe müssen die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährden oder mindern. Zugleich muss Aussicht bestehen, dass die Leistung eine nachhaltige berufliche Teilhabe ermöglicht.

02VERSICHERUNGSRECHT

Versicherungsverlauf prüfen

Typischer Anknüpfungspunkt ist die Wartezeit von 15 Jahren. Daneben bestehen gesetzliche Sonderkonstellationen, etwa im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der DRV.

03REHA-TRÄGER

Wer ist zuständig?

Je nach Ursache und Versicherungsbiografie können auch Unfallversicherung, Agentur für Arbeit oder ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein. Ein Antrag wird bei Bedarf weitergeleitet.

Die Darstellung vereinfacht ein komplexes Prüfverfahren. Eine verbindliche Aussage kann nur der zuständige Rehabilitationsträger nach Einsicht in Deine Nachweise treffen.

INTERAKTIVER LEISTUNGSNAVIGATOR

Berufliche Rehabilitation ist mehr als ein Kurs.

Wähle ein Ziel. Du siehst beispielhafte Leistungen, die im individuellen LTA-Verfahren geprüft werden können.

01LTA-ZIEL

ERHALTEN STATT AUFGEBEN

Den vorhandenen Arbeitsplatz gesundheitlich passend gestalten.

Bevor ein vollständiger Berufswechsel nötig wird, kann geprüft werden, ob Beratung, Arbeitsplatzanpassung oder weitere Hilfen die bisherige Beschäftigung sichern.

BEISPIELEArbeitsplatzanpassung · berufsbegleitende Hilfe
PRÜFFRAGEKann die Tätigkeit dauerhaft angepasst werden?

VON DER BELASTUNG ZUR BEWILLIGTEN LEISTUNG

Sechs Stationen. Ein nachvollziehbarer Weg.

Beratung für einen gesundheitlich passenden beruflichen Neustart
  1. 01
    Situation dokumentieren

    Beschreibe gesundheitliche Auswirkungen auf Deinen bisherigen Beruf und sammle relevante ärztliche Unterlagen.

  2. 02
    Berufliches Ziel schärfen

    Formuliere eine Tätigkeit, die zu Deinem Leistungsprofil, Deinen Erfahrungen und dem Arbeitsmarkt passt.

  3. 03
    Antrag einreichen

    Für LTA werden regelmäßig der Rehabilitationsantrag G0100 und die Anlage G0130 benötigt; weitere Unterlagen hängen vom Einzelfall ab.

  4. 04
    DRV-Prüfung begleiten

    Medizinischer Bedarf, Versicherungsrecht, Zuständigkeit, Eignung und Erfolgsaussicht werden geprüft. Rückfragen oder eine berufliche Eignungsabklärung sind möglich.

  5. 05
    Maßnahme konkretisieren

    Kursinhalt, Dauer, Lernform, Abschluss und Arbeitsmarktbezug müssen zum bewilligten Reha-Ziel passen.

  6. 06
    Bescheid abwarten

    Beginne erst, wenn die schriftliche Entscheidung vorliegt und Kosten, Start sowie ergänzende Leistungen geklärt sind.

LEISTUNGSPAKET STATT PAUSCHALE

Was kann rund um eine bewilligte Maßnahme relevant sein?

Die DRV stellt die erforderlichen Leistungen individuell zusammen. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, ergibt sich ausschließlich aus dem Bescheid.

02

Übergangsgeld

Während beruflicher Reha kann regelmäßig Übergangsgeld gezahlt werden. Die konkrete Berechnung richtet sich nach Deiner individuellen Einkommens- und Versicherungssituation.

DRV-Informationen öffnen ↗
03

Reise und Unterbringung

Notwendige Reise-, Verpflegungs- oder Unterbringungskosten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

04

Familie und Alltag

Wenn die Teilnahme sonst nicht möglich wäre, können beispielsweise Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung geprüft werden. Vorab beantragen.

05

Soziale Sicherung

Beim Bezug von Übergangsgeld besteht grundsätzlich Sozialversicherungsschutz; Details hängen von der individuellen Leistung ab.

06

Technik und Mobilität

Bei behinderungsbedingtem Bedarf kommen technische Arbeitshilfen oder Kraftfahrzeughilfe in Betracht, sofern kein anderer Kostenträger verpflichtet ist.

DEIN ANTRAGSSTATUS

Was ist jetzt der nächste sinnvolle Schritt?

Wähle die Phase, in der Du Dich befindest. Die Empfehlung ist eine Planungshilfe und keine Rechtsberatung.

PHASE 01

Belastung, Stärken und Berufsziel sortieren.

Halte fest, welche Anforderungen des bisherigen Berufs problematisch sind und welche Tätigkeiten langfristig realistisch erscheinen. Nutze eine DRV-Beratung, bevor Du Dich auf einen Kurs festlegst.

Nächster Schritt: Beratungstermin vorbereiten

GRANDEDU ALS BILDUNGSPARTNER

Ein Kursangebot, das Dein Berufsziel verständlich macht.

Für das DRV-Verfahren zählt nicht nur ein Kurstitel. Wichtig ist, warum Inhalte, Lernform und Abschluss zu Deinem gesundheitlich tragfähigen Berufsziel passen. Wir bereiten Dir zu ausgewählten Lehrgängen transparente Unterlagen auf.

  • Lehrgangsinhalte und Lernziele
  • Dauer, Start und Studienmodell
  • Kosten und mögliche Zusatzkosten
  • Abschluss und Zulassungsinformationen
  • Einordnung in das angestrebte Tätigkeitsfeld
Kursunterlagen anfragen
01DIGITALE TRANSFORMATION

KI & Automatisierung

Digitale Werkzeuge verstehen und verantwortungsvoll in neue Arbeitsprozesse integrieren.

Lernwege entdecken ↗
02KAUFMÄNNISCHE PRAXIS

DATEV & Rechnungswesen

Strukturierte Tätigkeiten in Buchhaltung, Organisation und kaufmännischer Steuerung vorbereiten.

Lernwege entdecken ↗
03MARKT & KOMMUNIKATION

Digitales Marketing

Content, Kampagnen und datenbasierte Kundengewinnung für digitale Tätigkeitsfelder lernen.

Lernwege entdecken ↗
04ALLE ANGEBOTE

Weiterbildungen vergleichen

Finde ein Bildungsziel, das Erfahrungen, gesundheitliche Anforderungen und Arbeitsmarkt verbindet.

Kursübersicht öffnen ↗

GrandEdu entscheidet nicht über Zuständigkeit oder Förderung. Bitte jeden Lehrgang vor Beginn individuell durch die DRV oder den zuständigen Rehabilitationsträger prüfen und schriftlich bewilligen lassen.

Neue berufliche Kompetenzen erfolgreich im Team einsetzen

NICHT ZURÜCK. PASSEND NACH VORN.

Ein beruflicher Neustart nutzt, was Du bereits kannst.

Eine gute Reha-Strategie beginnt nicht bei null. Sie verbindet Deine Berufserfahrung mit aktuellen Kompetenzen und einer Tätigkeit, deren Anforderungen langfristig zu Deinem Leistungsprofil passen.

Erfahrung+neues Wissen+passende Bedingungen=nachhaltige Teilhabe

DEINE PERSÖNLICHE VORBEREITUNG

Unterlagen im Blick. Beratung gut vorbereitet.

Hake ab, was bereits vorliegt. Die Auswahl wird nur auf diesem Gerät gespeichert und kann jederzeit zurückgesetzt werden.

0 von 7 vorbereitet

FRAGEN, DIE KLARHEIT SCHAFFEN

Berufliche Reha verständlich erklärt.

Öffne nur die Fragen, die für Deinen Weg relevant sind.

01Was bedeutet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“?+

LTA sind nicht medizinische Hilfen der beruflichen Rehabilitation. Sie sollen Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen und eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Dazu können sehr unterschiedliche Leistungen gehören – von Arbeitsplatzhilfen bis zur Weiterbildung oder Umschulung.

02Wann ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig?+

Die DRV prüft persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen sowie mögliche Ausschlussgründe. Häufig ist eine Wartezeit von 15 Jahren relevant; daneben gibt es Sonderkonstellationen, etwa im Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation der DRV. Auch ein anderer Reha-Träger kann zuständig sein.

03Muss ich meinen bisherigen Beruf vollständig aufgeben?+

Nicht zwingend. Zunächst kann geprüft werden, ob der Arbeitsplatz erhalten oder angepasst werden kann. Erst wenn das nicht nachhaltig möglich ist, können weitergehende Qualifizierungen oder ein Berufswechsel in Betracht kommen.

04Welche Formulare brauche ich?+

Für einen LTA-Antrag werden regelmäßig der Rehabilitationsantrag G0100 und die Anlage G0130 verwendet. Je nach Leistung und Rentenversicherungsträger können weitere Formulare oder medizinische Unterlagen erforderlich sein. Nutze deshalb immer das aktuelle offizielle Formularpaket.

05Kann eine Online-Weiterbildung gefördert werden?+

Die Lernform wird im Einzelfall beurteilt. Entscheidend ist, ob die konkrete Maßnahme für das festgelegte Reha-Ziel geeignet und erforderlich ist und von der DRV bewilligt wird. Reiche deshalb Kurskonzept, Lernzeiten, Betreuung, Abschluss und technische Anforderungen transparent ein.

06Übernimmt die DRV automatisch alle Kurskosten?+

Nein. Kostenübernahme setzt eine positive Entscheidung für die konkrete Leistung voraus. Umfang, Nebenleistungen und Bedingungen ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid. Vorherige Buchungen oder Kursstarts können die Prüfung erschweren.

07Was ist Übergangsgeld?+

Übergangsgeld ist eine unterhaltssichernde Leistung während bestimmter Rehabilitationsmaßnahmen. Höhe und Anspruch richten sich nach den individuellen gesetzlichen Voraussetzungen, dem früheren Einkommen und der Versicherungssituation. Eine Berechnung kann nur die DRV vornehmen.

08Wie lange dauert die Entscheidung?+

Die Bearbeitungsdauer hängt von Vollständigkeit, medizinischer Klärung, Zuständigkeit und gegebenenfalls einer Eignungsabklärung ab. Reiche Nachweise vollständig ein, antworte zügig auf Rückfragen und plane keinen verbindlichen Kursstart vor dem Bescheid.

09Darf ich einen bestimmten Kurs vorschlagen?+

Du kannst ein konkretes Bildungsziel und einen geeigneten Kurs begründet vorschlagen. Berücksichtigt werden unter anderem Leistungsfähigkeit, Eignung, bisherige Tätigkeit und Arbeitsmarktperspektive. Die verbindliche Auswahl und Bewilligung trifft der Rehabilitationsträger.

10Was passiert, wenn die DRV nicht zuständig ist?+

Im gegliederten Reha-System kann ein anderer Träger – beispielsweise Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit – zuständig sein. Eine unklare Zuständigkeit sollte Dich nicht vom Antrag abhalten; der angegangene Träger prüft sie und leitet den Antrag gegebenenfalls weiter.

TRANSPARENT INFORMIERT

Offizielle DRV-Informationen bleiben maßgeblich.

Formulare, Verfahren und rechtliche Voraussetzungen können sich ändern. Prüfe deshalb vor Antrag und Kursbeginn stets die aktuellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung.

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

Berufsziel klar. Kursunterlagen belastbar.

Du möchtest einen GrandEdu-Lehrgang als möglichen Baustein Deiner beruflichen Rehabilitation prüfen lassen? Wir helfen Dir, das Angebot transparent für Dein DRV-Gespräch aufzubereiten.

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