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Aufstiegs-BAföG zurückzahlen: So prüfst Du Darlehen und Leistungserlass

Berufstätiger prüft zu Hause mit Taschenrechner Unterlagen zur Finanzierung seiner Aufstiegsfortbildung
GrandEdu Media · NewsBerufstätiger prüft zu Hause mit Taschenrechner Unterlagen zur Finanzierung seiner Aufstiegsfortbildung

Du hast eine IHK-Aufstiegsfortbildung abgeschlossen oder planst gerade ihre Finanzierung? Dann taucht neben dem Zuschuss oft eine zweite Zahl auf: das mögliche KfW-Darlehen. Besonders nach der Prüfung ist entscheidend, welcher Teil tatsächlich zurückzuzahlen ist und wann ein Leistungserlass beantragt werden kann. Eine Werberechnung mit „bis zu 75 Prozent Entlastung“ ersetzt keinen Blick in Deinen Förderbescheid und Darlehensvertrag.

Dieser Ratgeber trennt Zuschuss, Darlehen, Rückzahlung und Erlass. Er erklärt den praktischen Ablauf für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, nicht die individuelle Förderentscheidung. Ob Deine Maßnahme förderfähig ist und in welcher Höhe Du Leistungen erhältst, prüft die zuständige Förderstelle; über das Darlehen und seinen Erlass entscheidet die KfW. Eine Übersicht der öffentlich angebotenen IHK-Aufstiegsfortbildungen mit möglichem Aufstiegs-BAföG bei GrandEdu Media hilft bei der Kursorientierung.

Erst die drei Geldströme auseinanderhalten

1. Der Zuschuss zu Lehrgang und Prüfung

Nach den offiziellen Fragen und Antworten zum Aufstiegs-BAföG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Das ist keine Kreditrate und kein Betrag, der erst nach bestandener Prüfung „geschenkt“ wird. Die Förderentscheidung setzt aber voraus, dass Maßnahme und Person die gesetzlichen Bedingungen erfüllen; auch Teilnahme- und Mitwirkungspflichten sind zu beachten.

2. Das freiwillige KfW-Darlehen

Für den verbleibenden förderfähigen Anteil erhalten Geförderte ein Darlehensangebot der KfW. Es kann vollständig, teilweise oder gar nicht angenommen werden. Wer kein Darlehen aufnimmt, hat für diesen Anteil später auch keinen Darlehensbetrag, auf den ein Leistungserlass angewendet werden könnte. Umgekehrt ist das Darlehen trotz möglicher Entlastung eine finanzielle Verpflichtung. Vergleiche daher nicht nur den rechnerischen Maximalvorteil, sondern auch Liquidität, Zinsen nach der Karenzphase und Deinen persönlichen Rückzahlungsplan.

3. Der mögliche Leistungserlass nach der Prüfung

§ 13b Absatz 1 AFBG sieht bei bestandener Fortbildungsprüfung gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses einen Erlass von 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vor. Die KfW erläutert im Infoblatt zum Leistungserlass, dass beispielsweise ein Darlehensteil für eine fachpraktische Arbeit nicht darunter fällt. Auch bereits vor der Bewilligung geleistete Sonderzahlungen können den erlassfähigen Betrag mindern. Der Erlass bezieht sich also nicht pauschal auf „die Hälfte aller Kosten“.

Beispielrechnung: Woher kommen die oft genannten 75 Prozent?

Angenommen, förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000 Euro und die Förderung wird genau in dieser Höhe bewilligt. Ein Zuschuss von 50 Prozent wären 3.000 Euro. Für die übrigen 3.000 Euro wird das KfW-Darlehen vollständig in Anspruch genommen. Wenn die Prüfung bestanden ist, der relevante Darlehensbetrag bei der Erlassentscheidung noch nicht fällig wurde und der Erlass gewährt wird, könnten weitere 1.500 Euro entfallen. Rechnerisch blieben 1.500 Euro des ursprünglichen Gebührenbetrags als Darlehensschuld: 75 Prozent wären in diesem Modell durch Zuschuss und Erlass abgedeckt.

Das ist nur ein vereinfachtes Rechenbeispiel, kein individueller Finanzierungsplan. Es berücksichtigt weder andere Kosten noch eine abweichende Bewilligung, nur teilweise Darlehensnutzung, Sondertilgungen oder Zinsen nach der zinsfreien Zeit. Gerade der Unterschied zwischen „möglichem Erlass“ und „tatsächlich verbleibender Rate“ gehört vor einer Kursentscheidung auf den Tisch.

Wann beginnt die Rückzahlung?

§ 13 AFBG sieht für das Darlehen während der Maßnahme und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit Zins- und Tilgungsfreiheit vor, insgesamt längstens sechs Jahre. Anschließend ist die Rückzahlung innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten von grundsätzlich mindestens 128 Euro vorgesehen. Die konkreten Daten und Beträge ergeben sich aus Deinem Vertrag und dem Tilgungsplan. Zinsfreiheit während der genannten Phase bedeutet nicht, dass das Darlehen später generell zinslos wäre.

Praktisch empfiehlt sich ein kleiner Zeitplan: Maßnahmeende notieren, Prüfungszeugnis anfordern, Darlehensvertrag und letzte Ergänzung bereitlegen, Erlass beantragen und den Bescheid der KfW mit dem späteren Tilgungsplan vergleichen. Nach § 13 Absatz 6 AFBG informiert die KfW vor Beginn der Rückzahlung über Schuld, Zinsregelung, Rate und Tilgungszeitraum. Falls Du Sonderzahlungen erwägst, prüfe zuvor ihren Einfluss auf den noch möglichen Erlass; die KfW weist darauf hin, dass Zahlungen vor der Erlassbewilligung den erlassfähigen Betrag mindern können.

So beantragst Du den Leistungserlass

Die KfW nennt zwei Wege. Im Online-Kreditportal kannst Du unter „Leistungserlass beantragen“ Angaben zur Maßnahme eintragen und den Abschlussnachweis als PDF hochladen. Ohne Online-Banking beschreibt das KfW-Infoblatt einen Antrag mit dem vorgesehenen Formular und einer gut lesbaren Kopie des Prüfungszeugnisses über das KfW-Kontaktformular. Bewahre das Original auf und achte darauf, dass Name, Abschluss und Prüfungsergebnis aus dem eingereichten Nachweis eindeutig hervorgehen.

Im Rahmendarlehensvertrag ist der Darlehensanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gesondert ausgewiesen. Verwende diesen Betrag statt einer Zahl aus einem Kursrechner. Nach der Prüfung erhältst Du von der KfW eine Entscheidung über den Erlassbetrag und seine Ausbuchung. Plane die endgültige Restschuld erst mit dieser Mitteilung; eine bestandene Prüfung allein ist noch kein aktualisierter Kontostand. Bei Unklarheiten zu Bewilligung oder Maßnahme ist das Förderamt die richtige Stelle, bei Darlehen, Erlass und Tilgung die KfW.

FAQ zur Rückzahlung des Aufstiegs-BAföG

Muss ich das KfW-Darlehen annehmen, um den Zuschuss zu erhalten?

Nein. Laut offizieller AFBG-Information ist die Annahme des Darlehensangebots freiwillig; es kann auch nur teilweise genutzt werden. Der Zuschuss und das Darlehen sind getrennte Teile der Förderung. Ein Leistungserlass setzt allerdings einen entsprechenden, tatsächlich genutzten Darlehensanteil voraus.

Wird nach bestandener Prüfung die Hälfte sämtlicher Schulden erlassen?

Nein. Der gesetzliche Leistungserlass betrifft 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehensanteils für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Andere Darlehenszwecke wie die fachpraktische Arbeit fallen nach KfW-Angaben nicht darunter. Die KfW ermittelt den Betrag anhand Deines Vertrags und des Antrags.

Ist eine frühe Sondertilgung immer die beste Entscheidung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vor der Erlassbewilligung kann sie die Bemessungsgrundlage verkleinern. Zugleich können Zinsen und persönliche Liquidität wichtig sein. Vergleiche die Varianten anhand Deines konkreten Vertrags und frage bei der KfW nach, bevor Du eine nicht rückgängig zu machende Zahlung veranlasst.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Der hier beschriebene Leistungserlass setzt eine bestandene Fortbildungsprüfung und den entsprechenden Nachweis voraus. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass der bereits bewilligte Zuschuss allein wegen des Nichtbestehens zurückzuzahlen ist. Teilnahme- und Mitwirkungspflichten bleiben wichtig; offene Einzelfallfragen klärst Du mit der zuständigen Förderstelle.

Fazit: Erst Vertrag und Zeugnis, dann die Restschuld berechnen

Der Zuschuss, das freiwillige Darlehen und der spätere Leistungserlass sind drei unterschiedliche Schritte. Für eine belastbare Planung brauchst Du Deinen Förderbescheid, den Rahmendarlehensvertrag, das Prüfungszeugnis und anschließend die KfW-Entscheidung. So vermeidest Du, eine unverbindliche 75-Prozent-Beispielrechnung mit einer persönlichen Zusage zu verwechseln. Wenn Du eine passende Fortbildung suchst, vergleiche die GrandEdu-Media-Angebote mit möglichem Aufstiegs-BAföG und kläre Förderfähigkeit und Finanzierung vor der Anmeldung individuell mit den zuständigen Stellen.

Wissen wird wertvoll, wenn es Dich weiterbringt.

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