Ein Link führt zur richtigen Seite, lässt sich anklicken und sieht im Text völlig unauffällig aus. Trotzdem kann hinter ihm eine wichtige Information stecken: Stammt er aus einem bezahlten Beitrag, wurde er von einem Nutzer eingefügt oder möchte die Redaktion keine uneingeschränkte Verbindung zur Zielseite ausdrücken? Für diese Unterscheidungen gibt es SEO-Linkattribute.
Wer Inhalte pflegt oder eine Website-Prüfung vorbereitet, sollte dabei nicht nur nach dem Wort „nofollow“ suchen. Zuerst muss klar sein, welche Beziehung der einzelne Link beschreibt. Dieser Beitrag erklärt die drei Werte sponsored, ugc und nofollow und entwickelt daraus einen eigenen Prüfablauf für Redaktion und Marketing. Es geht um technische Hinweise für die Google-Suche, nicht um eine vollständige rechtliche Werbekennzeichnung.
Was ein Linkattribut beschreibt
Die aktuelle Google-Dokumentation zu ausgehenden Links nennt Werte für das rel-Attribut eines Links. Für gewöhnliche Links ohne besondere Einordnung ist ein solches Attribut aus dieser SEO-Perspektive nicht erforderlich. Bei bestimmten Beziehungen helfen die Werte, die Art des Verweises verständlich zu machen:
- sponsored: für Werbung und bezahlte Platzierungen; Google bevorzugt diesen Wert für entsprechende Links.
- ugc: für Links aus nutzergenerierten Inhalten, beispielsweise Kommentaren oder Forenbeiträgen.
- nofollow: für andere Fälle, in denen die übrigen Werte nicht passen und die eigene Website nicht mit dem Ziel verbunden werden beziehungsweise Google dem Link nicht von hier aus folgen soll.
Die Namen sind keine Qualitätsnoten. Sie erklären eine Beziehung oder Herkunft. Ein bezahlter Verweis ist nicht allein wegen seines Attributs fachlich falsch; ein gewöhnlicher Link ist umgekehrt nicht automatisch eine verlässliche Quelle.
Drei fiktive Redaktionsfälle zur Einordnung
Die folgenden Situationen sind eigene Beispiele. Sie beschreiben keine tatsächlich auf GrandEdu Media veröffentlichten Kooperationen oder Nutzerbereiche.
Fall 1: Ein bezahlter Platz in einer Anbieterliste
Eine Redaktion erstellt eine Übersicht verschiedener Werkzeuge. Für einen hervorgehobenen Eintrag erhält sie eine Vergütung. Vor der technischen Umsetzung sollte die zuständige Person festhalten, dass diese Platzierung bezahlt ist. Das ist eine andere Ausgangslage als eine eigenständig ausgewählte Quellenangabe.
Im Prüfprotokoll gehören deshalb Eintrag, Ziel, Grundlage der Platzierung und verantwortliche Person zusammen. Fehlt diese Information, kann die Website-Betreuung zwar einen Link bearbeiten, seine Beziehung aber nicht zuverlässig einordnen. Die technische Frage beginnt hier bei der redaktionellen Dokumentation, nicht bei der Auswahl eines Schalters.
Fall 2: Ein Link in einem Nutzerkommentar
Ein Nutzer ergänzt unter einem Beitrag eine externe Fundstelle. Die Redaktion hat den Kommentar nicht selbst verfasst. Für den Arbeitsablauf ist deshalb die Herkunft relevant: Die Linkentscheidung stammt zunächst von einer anderen Person.
Notieren Sie, in welchem Inhaltsbereich solche Beiträge erscheinen und wer ihre Prüfung übernimmt. Eine Moderation kann zusätzlich erforderlich sein, etwa wenn das Ziel nicht zum Thema passt oder der Kommentar offensichtlich unerwünscht ist. Ein technisches Attribut ersetzt keine inhaltliche Kontrolle und macht einen fragwürdigen Link nicht sinnvoll.
Fall 3: Eine normale fachliche Quellenangabe
Eine Autorin verlinkt die offizielle Dokumentation eines Verfahrens, damit Leser die Erklärung nachvollziehen können. Es gibt in diesem Beispiel weder Vergütung für den Link noch einen fremden Nutzerbeitrag. Hier sollte die Redaktion den Quellenzweck erkennen, statt jeden externen Verweis vorsorglich gleich zu behandeln.
Ein brauchbares Protokoll nennt die unterstützte Aussage und den passenden Abschnitt der Zielquelle. Damit bleibt verständlich, warum der Link vorhanden ist. Die Entscheidung sollte auf dem konkreten Fall beruhen, nicht auf der pauschalen Regel „extern bedeutet problematisch“.
Google behandelt diese Werte als Hinweise
In der offiziellen Erläuterung zur Weiterentwicklung von nofollow beschreibt Google sponsored, ugc und nofollow als Hinweise für die Verarbeitung von Links. Dort wird auch die Kombination mehrerer Werte erläutert. Ein Verweis kann beispielsweise zugleich aus einem Nutzerbeitrag stammen und auf einer bezahlten Vereinbarung beruhen.
Daraus sollte keine Garantie abgeleitet werden, wie Google einen einzelnen Link oder eine Zielseite im konkreten Fall verarbeitet. Für die Redaktion ist die sinnvollere Aufgabe, die tatsächliche Beziehung korrekt und nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein Attribut ist kein Versprechen über Ranking, Reichweite oder vollständige Nichtbeachtung.
nofollow ist kein Ersatz für noindex
Die Frage „Wie ordne ich diesen Verweis ein?“ ist nicht dieselbe wie „Soll diese Seite im Suchindex erscheinen?“. Ein Linkattribut an einer Ausgangsseite kann die technische Indexsteuerung der Zielseite nicht ersetzen.
Die Google-Dokumentation zu noindex beschreibt dafür eine Regel im Meta-Tag oder HTTP-Antwortheader. Damit Google sie erkennen kann, muss die Ressource für den Crawler erreichbar sein und darf nicht durch robots.txt gesperrt sein. Eine solche Einstellung betrifft die jeweilige Seite oder Ressource, nicht lediglich einen einzelnen Verweis auf sie.
Halten Sie diese Ziele in einem Änderungsauftrag getrennt. Wer eine Zielseite kontrolliert und deren Indexierung beeinflussen möchte, braucht eine passende Prüfung an dieser Zielseite. Wer nur einen ausgehenden Link redaktionell einordnet, bearbeitet eine andere Ebene. Besonders bei fremden Websites ist diese Unterscheidung wichtig.
Ein eigener Prüfablauf für Marketingteams
- Den Zweck erfassen: Warum steht der Link an dieser Stelle? Welche Aussage oder Nutzeraufgabe unterstützt er?
- Die Herkunft klären: Wurde er redaktionell gewählt oder durch einen Nutzerbeitrag eingefügt?
- Die Beziehung dokumentieren: Gibt es eine bezahlte Platzierung oder eine andere Vereinbarung, die für die Einordnung relevant ist?
- Die Umsetzung kontrollieren: Lassen Sie am tatsächlich ausgegebenen Link prüfen, welche rel-Werte vorhanden sind. Eine gespeicherte Editor-Einstellung allein beweist nicht die öffentliche Ausgabe.
- Das Ziel testen: Führt der Link zur beabsichtigten, erreichbaren Seite? Stimmt ihr Inhalt noch mit dem Verweis überein?
- Die Zuständigkeit festhalten: Wer prüft den Link erneut, wenn Beitrag, Vereinbarung oder Ziel geändert werden?
Diese Liste ist eine praktische Arbeitsvorlage, keine Google-Vorgabe. Sie verbindet die technische Kontrolle mit Informationen, die häufig nur Redaktion oder Kampagnenverantwortliche besitzen.
FAQ zu SEO-Linkattributen
Muss jeder externe Link nofollow erhalten?
Nein. Die aktuelle Google-Dokumentation unterscheidet gewöhnliche Links von besonderen Beziehungen. Entscheidend ist die begründete Einordnung des einzelnen Verweises.
Ist die technische Kennzeichnung eine sichtbare Werbung-Kennzeichnung?
Nein. Beide Fragen müssen getrennt bearbeitet werden. Dieser Beitrag behandelt die SEO-Technik und liefert keine rechtliche Prüfung der sichtbaren Darstellung eines konkreten Werbebeitrags.
Reicht ein korrekter rel-Wert für einen guten Link?
Nein. Der Verweis sollte auch inhaltlich passen, die beabsichtigte Seite erreichen und im jeweiligen Zusammenhang verständlich sein. Die technische Einordnung ergänzt diese Prüfung.
Fazit: Erst die Beziehung klären, dann den Link prüfen
SEO-Linkattribute sind präziser als ein pauschaler Umgang mit allen externen Verweisen. Dokumentieren Sie Zweck, Herkunft und Beziehung und kontrollieren Sie anschließend die öffentliche Umsetzung. Verwechseln Sie diese Aufgabe nicht mit der Indexsteuerung einer Zielseite.
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